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Globaler Freihandel und Markenrecht

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Mit dem Begriff der Erschöpfung wird seit jeher eine spezifische Beschränkung der Rechte aus geistigem Eigentum beschrieben. Bereits vor annähernd einhundert Jahren entschied das deutsche Reichsgericht, daß ein Warenzeichen nur die Aufgabe habe, die Erzeugnisse seines Inhabers von den Waren anderer zu unterscheiden. Es verschaffe ihm jedoch nicht das Recht, den Weitervertrieb der Markenware zu kontrollieren. An diesem Befund hat sich im Grundsatz bis heute nichts geändert. Uneinheitlich wird dagegen die territoriale Erstreckung des relevanten Marktes und damit die Reichweite der Erschöpfung beurteilt. Die vorliegende Arbeit zeichnet die Entwicklung der markenrechtlichen Erschöpfung anhand des deutschen, US-amerikanischen, japanischen und schweizerischen Markenrechts sowie des europäischen Primär- und Sekundärrechts nach. Als Schwerpunkt wird daran anknüpfend die Absage an das Prinzip der weltweiten Erschöpfung, die sich innerhalb der EG/des EWR in Legislative und Judikative abzeichnet, an den Standards der WTO, namentlich des GATT 1994, GATS und des TRIPs-Übereinkommens gemessen.

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2001

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