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Seit über einhundert Jahren wird die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und aktivierungs- sowie periodisierungsbedürftigen Herstellungsaufwendungen im nationalen Bilanzrecht kontrovers diskutiert. Bis heute bleibt die klare Festlegung zwischen diesen Aufwandsarten unklar, da viele Anlagegüter aus zahlreichen Einzelteilen bestehen, die unterschiedlichen Verzehrsbedingungen unterliegen und vor Erreichen der Gesamtnutzungsdauer erneuert werden müssen. Der Gesamtaufwand solcher komplexen abnutzbaren Anlagegüter setzt sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und den während der Nutzungsdauer anfallenden Zusatzkosten zusammen. Die korrekte Erfassung dieser Aufwendungen stellt bei der Gewinn- bzw. Einkommensermittlung erhebliche Herausforderungen dar. Die Kosten der komplexen Anlagegüter werden in der Regel einheitlich über die Gesamtnutzungsdauer abgeschrieben, was eine Aktivierung mehrperiodisch wirkender Instandhaltungsmaßnahmen erschwert, um eine Doppelaktivierung zu vermeiden. Dies führt dazu, dass in keiner Teilperiode der Gesamtaufwand oder das Vermögen des Bilanzierenden korrekt dargestellt wird. Der internationale Aspekt ergibt sich aus der Diskussion über nationale Abschlußrechte im Kontext internationaler Rechnungslegungsgrundsätze, insbesondere US-GAAP und IAS. Die Arbeit zeigt, wie die Abgrenzung in anderen Rechnungslegungssystemen gehandhabt wird und inwieweit deutsches Recht an in
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Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen im Lichte nationaler und internationaler Rechnungslegungsgrundsätze, Carl-Bernhard Funnemann
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- 2002
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