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Die integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Die integrierte Versorgung (§§ 140 a - h SGB V) erlaubt den Krankenkassen, eine sektorenübergreifende Versorgung und eine gesonderte Vergütung mit einzelnen Leistungserbringern zu vereinbaren. Das ist ein großer Schritt zu mehr Wettbewerb in der GKV und einer effizienteren Versorgung. Die Arbeit ist aus der Forschungstätigkeit des Autors auf diesem Gebiet hervorgegangen. Sie behandelt alle relevanten Fragen dieser Versorgungsform. Im Mittelpunkt stehen die Unterschiede zur Regelversorgung und spezielle Probleme der integrierten Versorgung, etwa die Beschränkung der Rechte der Versicherten, die Anerkennung einzelner Ärzte als Vertragspartner und ein Beitrittsrecht von Krankenkassen und Leistungserbringern aufgrund Wettbewerbsrechts.

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2002

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