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Die Verwertung von Grundstücken durch den Bund

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Die verteidigungspolitische Neuorientierung des vergangenen Jahrzehnts hat zur Freigabe von Liegenschaften geführt, die die Gesamtfläche des Saarlandes, Hamburgs und Bremens zusammen deutlich übertrifft. Unter dem Begriff «Konversion» ist damit der Bundesvermögensverwaltung die Aufgabe übertragen worden, Grundstücke mit bisher unterschiedlichster Nutzung einer neuen Verwendung zuzuführen. In vielen Fällen stellt sich für die am Konversionsverfahren Beteiligten die Frage nach dem Eigentum. Es wird zum einen beleuchtet, was zulässigerweise Gegenstand des Bundesfinanzvermögens ist und bleiben kann. Es stellen sich aber auch komplexe Fragen nach der Rechtsstellung früherer privater und kommunaler Eigentümer. Die Bearbeitung umreißt auch die wichtigsten verfahrensrechtlichen Kriterien, nach denen die Veräußerung von nicht mit Altrechten belasteten Grundstücken zu vollziehen sind.

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2002

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