Auslegung von Verwaltungsakten
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„Auslegung von Verwaltungsakten“ Der Regelungsinhalt eines Verwaltungsakts ist häufig ungewollt mehrdeutig. Dies kann zu einem unterschiedlichen Verständnis von Erlassbehörde und Adressaten bzw. Drittbetroffenen dahin gehend führen, dass dem Verwaltungsakt eine unterschiedlich starke Belastung oder sogar Begünstigung entnommen wird. Im Bereich der Inhalts- und Nebenbestimmungen kommt es zur Mehrdeutigkeit des Zusatzes durch Verwendung falscher Bezeichnungen, durch unreflektierte Zusammenfassung vieler verschiedener Zusätze unter einem Oberpunkt oder aber durch unkorrekte gesetzliche Vorgaben. Die unterschiedliche Qualifizierung ist bedeutsam: Während bei Nichtbefolgung einer Inhaltsbestimmung oder Bedingung ein Handeln ohne Genehmigung vorliegt, bei dem der Betroffene möglicherweise mit haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, ist bei der Nichtbefolgung einer Auflage das Handeln zwar von einer Genehmigung gedeckt, der Betroffene muss aber mit der Anwendung von Zwangsmaßnahmen durch die Behörde oder mit dem Widerruf des Verwaltungsakts rechnen. Scheitert die Auslegung, so ist der Verwaltungsakt wegen Verstoßes gegen § 37 I VwVfG fehlerhaft und damit rechtswidrig aufhebbar bzw. sogar nichtig; ein unbestimmter befehlender Verwaltungsakt ist zudem nicht vollstreckungsfähig. Aufgrund der erheblichen Bedeutung der Auslegung verwundert es, dass bislang keine Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz zu finden ist; es findet ein bloßer Rückgriff auf die §§ 133, 157 BGB statt, obwohl die Ausgangslage im Bürgerlichen Gesetzbuch eine ganz andere ist als im öffentlichen Recht. In dieser Arbeit werden daher eigenständige, an den Zielen des Verwaltungsverfahrens ausgerichtete Kriterien für die Auslegung von Verwaltungsakten entwickelt, und es wird zudem verdeutlicht, dass bereits im Vorwege des Erlasses eines Verwaltungsakts auf ein möglichst übereinstimmendes Verständnis hingewirkt werden muss.
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- ISBN
- 9783980737951