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Die rechtliche Struktur bargeldloser Verrechnungssysteme unter besonderer Berücksichtigung von Barter-Clubs und LET-Systemen

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In bargeldlosen Verrechnungssystemen (Tauschringen) tauschen Privatpersonen und/oder Unternehmen Leistungen aus, ohne Geld zu verwenden. Eine Zentrale koordiniert den Leistungsaustausch zwischen den Teilnehmern und registriert die erbrachten Leistungen. Der Autor beschreibt die verschiedenen Systeme und ihre historischen Vorläufer. Des weiteren werden die rechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern untereinander und zu der Zentrale schuldrechtlich eingeordnet sowie Fragen des Steuer-, Sozial-, Währungs-, Bank-, Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs-, Wettbewerbs-, Standes-, Gewerbe- und Leistungsstörungsrechts betrachtet.

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2002

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