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Deutschland erlebt erneut eine Welle der Konzentration, begleitet von zahlreichen Unternehmenszusammenbrüchen, wie dem des Philipp Holzmann Konzerns. Diese Arbeit untersucht, wie es zu solchen Miseren kommt und wie gesetzliche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden können. Die meisten Konzerne sind mehrstufig organisiert, wobei eine Spitzengesellschaft bis zu hundert Untergesellschaften vereint. In der Regel ist dies eine Aktiengesellschaft, die von einem Vorstand geleitet wird, während der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht. Es bleibt jedoch unklar, ob der Aufsichtsrat auch auf die Untergesellschaften zugreifen und diese in die Überwachung einbeziehen kann. Das Aktiengesetz bietet hierfür keine konkreten Möglichkeiten, da der Aufsichtsrat von den Informationen des Vorstands abhängig ist, auch in Bezug auf abhängige Gesellschaften. Dies führt zu einem Informationsgefälle, das durch die neuesten Gesetzesänderungen zum Transparenz- und Publizitätsgesetz nicht behoben wird. Obwohl die Umsetzung der Corporate Governance Grundsätze erste Fortschritte zeigt, bleibt die Informationszuteilung durch den Vorstand bestehen. Ein möglicher Ausweg aus diesem Dilemma ist der direkte Zugriff des Aufsichtsrats der Spitzengesellschaft auf die abhängigen Konzerngesellschaften, was im Mittelpunkt dieser Arbeit steht.
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Die Position des Aufsichtsrats des herrschenden Unternehmens im mehrstufigen Konzern, Melanie Ramm
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- 2002
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