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Das Internationale Erbrecht Liechtensteins
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Das liechtensteinische IPRG (Gesetz über das internationale Privatrecht) vereint Elemente des öIPRG und des chIPRG und trat mit 1.1.1997 in Kraft. Das vorliegende Werk untersucht aus rechtsvergleichender Sicht einen Teilbereich des IPR, das internationale Erbrecht. Dieses regelt bei einem Erbfall mit Auslandsberührung nach dem Recht welchen Staates die Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen ist. Infolge wachsender Mobilität von Kapital und Personen nehmen – auch und gerade in Bezug auf Liechtenstein – Erbfälle mit Auslandsberührung zu. Die Kenntnis dieses Rechtsgebiets ist daher insbesondere für jeden mit estate planning befassten Rechtsanwender von Bedeutung.
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2002
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