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Besitz und Besitzschutz

Sachherrschaft zwischen faktischem Verhältnis, schuldrechtlicher Befugnis und dinglichem Recht

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Olaf Sosnitza untersucht die Grundlagen des Besitzes und dessen Schutz im Rahmen des aktuellen positiven Rechts. Er zeigt, dass die Besitzkonzeption des BGB im Großen und Ganzen gelungen und zeitgemäß ist. Der Autor betont drei grundlegende Prämissen des Besitzrechts: Erstens ist Besitz nicht als Recht, sondern als Tatsache zu verstehen. Zweitens hat der possessorische Besitzschutz nach §§ 858 ff. BGB eine Präventionsfunktion. Drittens ist das obligatorische Recht zum Besitz lediglich ein Anspruch und somit Teil der schuldrechtlichen Forderung. Streitfragen und Unklarheiten lassen sich bewältigen, wenn man die Erscheinungsformen des Besitzes auf die Grundstrukturen des Gesetzes bezieht und diese Prämissen berücksichtigt. Sosnitza grenzt den Begriff des Besitzes ein und stellt die Regelungsstruktur des kodifizierten Besitzrechts dar. Er analysiert die rechtliche Natur des Besitzes und des Besitzrechts und beleuchtet den Schutz des Besitzes in den verschiedenen Ausprägungen des BGB. Zudem berücksichtigt er das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.

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Besitz und Besitzschutz, Olaf Sosnitza

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2003
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