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Die Lernkontrolle ist ein wichtiger Teil der Examensvorbereitung. Die Reihe »Strafrechts-Repetitorium« gibt dem Studenten Gelegenheit zur gezielten und schnellen Wiederholung. Systematisch aufbereitet kann der examensrelevante Stoff in Frage-Antwort-Form repetiert werden. Im ersten Band zum Strafrecht werden neben den Straftaten gegen die Person, namentlich Leib, Leben und Freiheit, alle wichtigen Delikte gegen die Allgemeinheit behandelt. Hierbei werden die Tatbestandsmerkmale der einzelnen Delikte den Erfordernissen der Gutachtentechnik entsprechend einprägsam definiert und erläutert; über den Meinungsstand zu einschlägigen Streitfragen wird in Grundzügen informiert. Auf wichtige Rechtsprechung und weiterführende Literatur wird durchgängig verwiesen. Der Verfasser ist Professor an der Universität Bonn und unter anderem Mitautor des Nomos-Kommentars zum StGB.
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Strafrechts-Repetitorium, besonderer Teil 1, Urs Kindhäuser
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- Strafrechts-Repetitorium, besonderer Teil 1
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Urs Kindhäuser
- Verlag
- Nomos-Verl.-Ges.
- Verlag
- 2003
- ISBN10
- 3789082236
- ISBN13
- 9783789082238
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Die Lernkontrolle ist ein wichtiger Teil der Examensvorbereitung. Die Reihe »Strafrechts-Repetitorium« gibt dem Studenten Gelegenheit zur gezielten und schnellen Wiederholung. Systematisch aufbereitet kann der examensrelevante Stoff in Frage-Antwort-Form repetiert werden. Im ersten Band zum Strafrecht werden neben den Straftaten gegen die Person, namentlich Leib, Leben und Freiheit, alle wichtigen Delikte gegen die Allgemeinheit behandelt. Hierbei werden die Tatbestandsmerkmale der einzelnen Delikte den Erfordernissen der Gutachtentechnik entsprechend einprägsam definiert und erläutert; über den Meinungsstand zu einschlägigen Streitfragen wird in Grundzügen informiert. Auf wichtige Rechtsprechung und weiterführende Literatur wird durchgängig verwiesen. Der Verfasser ist Professor an der Universität Bonn und unter anderem Mitautor des Nomos-Kommentars zum StGB.