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Kölner Kommentar zum WpÜG

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Bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen müssen insbesondere die Interessen der Aktionäre und der Zielgesellschaft geschützt werden. Die Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft und das Erfordernis weitgehender Transparenz sind in diesem Zusammenhang nur zwei wesentliche Aspekte. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) normiert die Pflichten, die es bei der Übernahme börsennotierter Gesellschaften zu beachten gilt. Wissenschaftlich fundiert und praxisnah erläutert Der Kölner Kommentar zum WpÜG konnte sich bereits in der ersten Auflage als Standardwerk etablieren und die Lösung komplexer Fragen der Praxis maßgeblich unterstützen. Auch die Neuauflage wird den hohen Anforderungen der Nutzer gerecht. Dafür stehen die wissenschaftlich fundierten und ganz auf die Anforderungen der Praxis ausgerichteten Erläuterungen renommierter Autoren und die Darstellungstiefe des Kommentars. Mit AngebVO und Regelungen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären Neben dem WpÜG werden – wie bei der Vorauflage – auch die dazu erlassene Durchführungsverordnung (AngebVO) und die aktienrechtlichen Regelungen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a-f AktG) kommentiert. Neu hinzu gekommen ist die Kommentierung des übernahmerechtlichen Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 39 a ff. WpÜG). Auf dem neuesten Stand Die Neuauflage bringt das Werk in allen seinen Teilen auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Im Zuge der Neubearbeitung wurden u. a. auf europäischer Ebene die RiL 2004/25/EG (Übernahmerichtlinie), RiL 2004/39/EG (Finanzmarktrichtlinie), RiL 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie), RiL 2007/16/EG (OGAW-Richtlinie) und auf nationaler Ebene das RisikobegrenzungsG sowie das UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) berücksichtigt.

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