Der 500jährige Rechtsstreit des Klosters Neresheim um die Erlangung der Rechtsunmittelbarkeit
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Am Beispiel des 500jährigen Kampfes des Benediktinerklosters Neresheim um die Erlangung der Reichsunmittelbarkeit zeigt die Arbeit die vielschichtigen politischen Strukturen des Verfassungswesens des Heiligen Römischen Reiches auf. Das Kloster Neresheim suchte als schwächeres Glied des Alten Reiches den Schutz der obersten Reichsgerichte vor der Einverleibung in das Territorium der Grafen von Oettingen-Wallerstein. Aufgrund seiner Beharrlichkeit erlangte das Kloster nach langwierigen und kostspieligen Prozessen – wenn auch nur für kurze Zeit – im Jahre 1765 die langerstrebte «goldene Freiheit» mit der Aufnahme in das Reichsprälatenkollegium. Bereits 1263 befaßte sich der große Kirchenmann und Universalgelehrte von europäischem Rang, Albertus Magnus, mit dem Rechtsstreit und fällte einen Schiedsspruch.