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Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Veräußerung von Verwaltungsvermögen zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung

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Kaum ein anderes Thema steht in den letzten Jahren mehr im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung als die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Dabei ist eine Ressource in das Blickfeld geraten, die bis dahin als völlig ungeeignet galt, überhaupt haushaltswirtschaftliche Effekte zu erzielen: das staatliche Verwaltungsvermögen. Der Autor zeigt erstmals den Rahmen auf, den das Grundgesetz für die Idee der Finanzierung der öffentlichen Haushalte durch die Veräußerung von Verwaltungsvermögen setzt, das weiterhin zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass solche Modelle der Haushaltsfinanzierung starken verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Nach einer Betrachtung des tatsächlichen und einfachgesetzlichen Umfeldes der Veräußerung von Verwaltungsvermögen leitet der Verfasser generelle Grenzen für die Veräußerung aus dem Funktionsfähigkeitsvorbehalt der Verwaltung her, lehnt solche aus dem Steuerstaatsgrundsatz aber ab. Danach zeigt der Verfasser, dass eine Veräußerung unter bestimmten Umständen dem Parlamentsvorbehalt unterliegt. Schließlich erörtert er, unter welchen Voraussetzungen die Veräußerung von Verwaltungsvermögen als staatliche Kreditaufnahme zu werten ist und welche Anforderungen sich für sie aus dem Haushaltsverfassungsrecht ergeben.

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Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Veräußerung von Verwaltungsvermögen zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung, Oliver Fleischmann

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2003
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