Infobase für Unternehmensdaten
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Informationen über Unternehmen sind das Fundament eines offenen Marktes. Wenn man vor jedem einzelnen Geschäft die Verhältnisse des Gegenübers persönlich aufklären müsste - kommt die Wirtschaft nicht in Gang. Ein Grundbestand von gut zugänglichem Wissen über Marktakteure ist daher das Öl im Getriebe einer Volkswirtschaft. Die Rechtsordnung stellt vor diesem Hintergrund Regeln über Publizitätsanforderungen und -medien im Unternehmensbereich auf. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme werden in dieser neuen Abhandlung Entwicklungslinien eines künftigen Rechts der Unternehmenspublizität aufgezeichnet. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht auf den materiellen Offenlegungspflichten, sondern auf den neuen Mitteln und Medien der Publizität von Unternehmensdaten bis hin zur Einrichtung eines „Deutschen Unternehmensregisters“.