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Publizistische Sorgfaltspflichten und haftungsfreies Ermessen bei redaktionellen Presseäußerungen im Rahmen der Wirtschaftsberichterstattung

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Das Werk beschäftigt sich mit der Verantwortlichkeit und den Haftungsbeschränkungen der Presse bei redaktioneller Wirtschaftsberichterstattung. Redaktionelle Wirtschaftsberichterstattung ist für die Transparenz des Marktgeschehens unerläßlich. Die Presse kann jedoch durch die Art und Weise der Darstellung auch erhebliche Schäden verursachen. Es besteht daher aufgrund der Kollision der Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG mit den Unternehmergrundrechten der Art. 2, 12 und 14 GG ein Bedürfnis nach faßbaren, publizistischen Sorgfaltsanforderungen, die auch eine Abgrenzung von Pressefreiheit und wettbewerbsrechtlicher und deliktsrechtlicher Haftung für redaktionelle Presseäußerungen ermöglichen sollte. Es gilt, die Schrankenbestimmung für die Presse transparenter und berechenbarer zu gestalten. Hierfür wird untersucht, inwieweit eine Haftungsbeschränkung der Presse auf dem Wege einer Konkretisierung bereits bestehender Sorgfaltspflichten erfolgen kann und inwieweit eine Haftungsbeschränkung der Presse durch die Gewährung eines Ermessensfreiraumes erreicht wird.

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Publizistische Sorgfaltspflichten und haftungsfreies Ermessen bei redaktionellen Presseäußerungen im Rahmen der Wirtschaftsberichterstattung, Stefanie Dommermuth

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2003
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