Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
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Seit dem 20. Dezember 2002 ist es amtlich: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) veröffentlicht. Durch qualitative Standards soll die Stabilität des Bankgeschäftes weiter abgesichert werden. Daher steht die Verbesserung der bankinternen Abläufe und Verfahren im Vordergrund der MaKs. Dies wird eine organisatorische Umstrukturierung in vielen Kreditinstituten zur Folge haben. Die renommierten Autoren erörtern Strategien für das Kreditgeschäft, die Trennung bestimmter Funktionen, klar definierte Kreditprozesse, eine sachgerechte Überwachung des Portfolios, ein funktionsfähiges Risikoreporting und eine optimale Ausnutzung der Spielräume, die die MaK den Instituten gewähren. Praxisnahe Kommentierung mit allen relevanten Öffnungsklauseln