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Die Präklusion fehlerhafter Sachleitungsanordnungen des Vorsitzenden

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Liest man den § 238 Abs. 2 der Strafprozeßordnung, so fällt auf, daß dieser lediglich die Zuständigkeit des Gerichts für den Fall der Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden bestimmt. Daß bei Nichtbeanstandung der Maßnahme eine nachfolgende Revisionsrüge präkludiert sein soll, wird hingegen mit keinem Wort erwähnt. Dennoch leitet die Rechtsprechung in ihrer Praxis einen solchen Rügeverlust aus § 238 Abs. 2 StPO her. Es stellt sich daher die Frage, wie die Rechtsprechung zu diesem Ergebnis gelangt und ob diese Praxis überhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar ist.

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Die Präklusion fehlerhafter Sachleitungsanordnungen des Vorsitzenden, Anouschka Hofmann

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2003
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