Ministerialrat Franz Massfeller 1902 - 1966
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Zahlreiche Veröffentlichungen in der Familiengesetzgebung sowie auf dem Gebiet des Personenstandsrechts tragen von Anfang der 30er bis Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts den Namen Franz Massfeller. Beteiligt war er als Herausgeber und Autor im Nationalsozialismus an dem ersten Kommentar zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz. Als Mitarbeiter des Reichsjustizministeriums nahm er an zwei Folgekonferenzen der Wannsee-Konferenz teil. Massfeller wurde 1943 vom Ministerium für den Kriegsdienst freigegeben. 1949 setzte er seine Tätigkeit als Ministerialbeamter im Justizministerium fort. Die Verfasserin setzt sich im Rahmen einer rechtshistorischen Biografie mit der Frage auseinander, wie sich Juristen in der Zeit des Nationalsozialismus verhalten haben und wie sich ihr beruflicher Werdegang in der Nachkriegszeit gestaltet hat. Sie befasst sich in historischer Reihenfolge mit den einzelnen Gesetzen, an deren Erarbeitung Massfeller beteiligt war, und mit seinen zumeist aus diesem Anlass erschienenen Veröffentlichungen.