Wismar 1803 - 2003
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Die Geschichte des vorliegenden Buches ist so wechselhaft wie die Schicksale seiner Schiffe, die es beschreibt. Im Malmöer Vertrag ist festgelegt, daß der Wismarer Hafen nicht befestigt und nicht als Kriegshafen genutzt werden darf. Außerdem dürfen hier keine Kriegsschiffe stationiert werden. Alle Privilegien Wismars bleiben unangetastet, auch die laufenden Verträge bleiben bestehen. In Titel und Wappen der Mecklenburger Herzöge darf die Herrschaft nicht geführt werden. Die Fortifikationsländereien sind rechtlich noch schwedischer Besitz, stehen jedoch unter landesherrlicher Verwaltung. Wismar nimmt also jetzt eine staatsrechtliche Zwischenstellung ein; es wird von Mecklenburg regiert, gehört aber juristisch zu Schweden. Am 19. Juli 1803 wird der Malmöer Vertrag von Schweden und am 26. Juli von Mecklenburg ratifiziert.