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Das deutsche Arbeitsrecht

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Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung sind die Regelungen des Arbeitsrechts von zentraler Bedeutung, da sie die Stellung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen. Das heutige Arbeitsrecht hat sich seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Der Arbeitsvertrag wurde zur Grundlage des Arbeitsverhältnisses, während die Arbeitsbedingungen aufgrund eines Überangebots an Arbeitskräften schlecht waren. Der Staat sah sich gezwungen, Arbeitsschutzvorschriften und Regelungen zur Sozialversicherung einzuführen. Diese Entwicklungen setzten sich während der Weimarer Republik fort, wurden jedoch während der nationalsozialistischen Zeit gestoppt, als kollektive Vereinbarungen durch autoritäre Regelungen ersetzt wurden. Nach 1945 wurde das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland systematisch weiterentwickelt, sowohl in Bezug auf die Mitbestimmung als auch die Rechte der Arbeitnehmer. Es hat sich von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt, die oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer bezeichnet wird. Dabei werden auch die Belange der Arbeitgeber berücksichtigt. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertreter und bietet besonderen Schutz für alle in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Die persönliche Betroffenheit und die beruflichen Verpflichtungen des Einzelnen unterstreichen d

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Das deutsche Arbeitsrecht, Peter Pulte

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2008
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