Im Spiegel der Nachkriegsprozesse
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Welche staatlichen und nichtstaatlichen Organisatoren waren 1933 an der Errichtung der NS-Herrschaft im Freistaat Braunschweig beteiligt? Welche Personengruppen wurden nach 1945 strafrechtlich verfolgt? Und wie wurde die nazistische Machtübernahme durch die Braunschweiger Justiz nach 1945 beurteilt? Der Prozess gegen den früheren Ministerpräsidenten Dietrich Klagges 1950 war der Höhepunkt der gerichtlichen Bemühungen, die nationalsozialistischen Verbrechen im Freistaat Braunschweig strafrechtlich zu verfolgen. Wenig bekannt ist, dass bis 1961 über 800 Verfahren gegen NS-Täter von den hiesigen Justizbehörden aufgenommen wurden. Bundesweit bekannte Strafverfolger wie Fritz Bauer und Curt Staff waren beteiligt. Allerdings kam es nur in 180 Verfahren zu einem gerichtlichen Entscheid. In einer historischen Untersuchung hat Dr. Werner Sohn die umfänglichen Aktenbestände zu diesen Verfahren gesichtet und danach gefragt, wie die Braunschweiger Justiz die NS-Machtübernahme nach 1945 beurteilt hat. Die Ergebnisse seiner Recherchen sind nun als Buch mit dem Titel „Im Spiegel der Nachkriegsprozesse: Die Errichtung der NS-Herrschaft im Freistaat Braunschweig“ erschienen.