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Zu den Tatbeständen des erpresserischen Menschenraubs und der Geiselnahme

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Seit der Ausweitung der Tatbestände des erpresserischen Menschenraubs (§239a StGB) und der Geiselnahme (§ 239b StGB) im Jahre 1989 auf Zwei-Personen-Verhältnisse wird deren Anwendungsbereich in Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Die Arbeit beginnt mit einem Überblick über die gesetzliche Entwicklung, der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Problemkreis und der Darstellung der methodischen Lösungsmöglichkeiten. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die Kapitel zur Einordnung der Normen in bestimmte Deliktstypen, zur Auslegung der tatbestandlichen Handlungsalternativen des „Entführens“ und des „Sich-Bemächtigens“ und zur Möglichkeit der teleologischen Reduktion der Tatbestände. Eine Eingrenzung des tatbestandlichen Anwendungsbereichs wird sowohl im Zwei- wie auch Drei-Personen-Verhältnis durch teleologische Reduktion erreicht. In Umkehrung der These der Rechtsprechung muss nicht die Bemächtigung eine eigenständige Bedeutung aufweisen, sondern die Nötigung muss abgrenzbar bleiben. Dies ist zu bejahen, wenn dem Opfer eine „echte“ Wahlmöglichkeit zwischen dem Erhalt und dem Verlust des abgenötigten Gutes verbleibt. Die Arbeit sch ließt mit der Darstellung der praktischen Auswirkungen des Ansatzes und Überlegungen de lege ferenda.

Buchvariante

2003, paperback

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