Anwaltschaft
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Vormund oder solidarischer Helfer: Der Deutsche Caritasverband und viele andere soziale Organisationen sehen sich als Anwälte für benachteiligte, ausgegrenzte und arme Menschen. Welche Elemente beinhaltet jedoch dieser Begriff und welche Bedeutung hat er für die sozial-caritative Arbeit? Dieser Frage nähert sich der Autor in seiner umfassenden Untersuchung aus sprachgeschichtlicher, sozialwissenschaftlicher, philosophischer und theologischer Sicht. Sein Ziel ist es nicht, den Begriff der Anwaltschaft zu definieren, sondern aufzuzeigen, was er mit Blick auf die soziale Arbeit der Caritas beinhalten kann. Und dabei wird schnell deutlich, dass ein mögliches bevormundendes Verständnis von Anwaltschaft einer solidarischen Haltung für und mit den Armen weichen muss, wenn man die Würde des Menschen in der konkreten sozialen Arbeit wahren will. In einem weiteren Kapitel beschreibt der Autor, wie die Erkenntnisse um den Begriff der Anwaltschaft auf die Schuldnerberatung des Caritasverbandes angewendet werden können. Abschließend zeigt er dann auf, in welchem Zusammenhang individuelle, institutionelle und kircheninterne Anwaltschaft weiterentwickelt werden und wo sie Anwendung finden kann. Ein Buch, das sich an diejenigen wendet, die sich mit Grundsatzfragen sozialer Arbeit und speziell mit kirchlich-sozialer Arbeit beschäftigen.