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Linking politics and law

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Im Zeitalter der Staatswissenschaften war die Zusammenarbeit von Juristen und Politikwissenschaftlern eine Selbstverständlichkeit. Die Politikwissenschaft hat sich mittlerweile aber zu einer Sozialwissenschaft gewandelt. Theoriegeleitete empirische Forschung ist die kürzeste Formel für ihr Anliegen. Wenn sich die Rechtswissenschaft dogmatisch versteht, ist sie hermeneutisch. Die Überbrückung dieses Bruchs wird zusätzlich durch eine Besonderheit der Politikwissenschaft erschwert. Sie definiert sich nicht über eine gemeinsame Methode, sondern über ihren Gegenstand. Die rechtliche Rezeption muss deshalb mit dem Methodenpluralismus der Politikwissenschaft fertig werden. Einfacher wird es, wenn sich die Rechtswissenschaft als Wissenschaft von der Rechtspolitik versteht. Dann geht es um das Verhältnis von Theorie und Praxis. Ganz einfach ist es schließlich, wenn Juristen das Recht von außen beobachten. Eine solche Wissenschaft vom Recht kann ganz unmittelbar von der Wissenschaft von der Politik lernen. Der Band widmet sich dem Problem auf doppelte Weise. Er beginnt mit methodischen Beiträgen aus beiden Fächer. Im übrigen vereint er Beiträge, die den Nutzen dieser Zusammenarbeit praktisch erweisen und zugleich theoretisch reflektieren. Diese Beiträge sind anhand eines politikwissenschaftlichen Konzepts organisiert: des Politikzyklus.

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ISBN
9783832903640

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2003

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