Die handelsrechtliche Stellvertretung im deutschen und japanischen Recht
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Aus dem Vorwort: Die Stellvertretung ist eines der zentralen Rechtsinstrumente sowohl im deutschen als auch im japanischen Recht. Spielt die Stellvertretung schon auf der Ebene des bürgerlichen Rechts eine herausragende Rolle, so gilt dies umso mehr für das Handelsgesetz, dem Spezialgesetz der Kaufleute. Denn dieses soll den Besonderheiten des kaufmännischen Rechtsverkehrs gerecht werden: rasche Abwicklung, Rechtsklarheit, Publizität und erhöhter Vertrauensschutz, stärkere Bindung an Gebräuche und Gepflogenheiten, Professionalität und Selbstverantwortung der Handelnden. Durch die handelsrechtliche Stellvertreteung verfügt der Kaufmann über die Möglichkeit, verschiedene Arten von Hilfspersonen einzusetzen und damit sein Unternehmen effizienter zu führen. Der vorliegende Band geht der Frage nach, aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen und auf welche Art und Weise Kaufleute nach deutschem und japanischem Recht vertreten werden können, welche Unterschiede existieren, und wie diese Unterschiede zu bewerten sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der unselbständigen Hilfspersonen, deren Vertretungsmacht in drei Gruppen aufgeteilt wird: Prokura, Handlungsvollmacht und Vertretungsmacht des Ladenangestellten.