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Das Durchsuchungsrecht der Kommission im System der Nachprüfungsbefugnisse des europäischen Wettbewerbsrechts

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Das Durchsuchungsrecht der Kommission im System der Nachprüfungsbefugnisse des europäischen Wettbewerbsrechts Die Arbeit behandelt eine Fragestellung, die auf der Schnittstelle des europäischen Wettbewerbsrechts, des Strafverfahrensrechts und dem europäischen und deutschen Grundrechtsschutz liegt. Am Beispiel der untersuchten Fragestellung zeigt sich, dass in der Praxis des europäischen Wettbewerbsrechts dem Verfahrensrecht eine ebenso große Bedeutung zukommen kann wie dem materiellen Recht. Die Nachprüfungen des europäischen Wettbewerbsrechts stellen einen der wenigen Fälle dar, in denen der Unionsbürger in der oft als so bürgerfern beschriebenen Europäischen Union dem Vertreter eines Gemeinschaftsorgans unmittelbar gegenübersteht und sich mit als einschneidend empfundenen Ermittlungsbefugnisse konfrontiert sieht. Die Nachprüfungen zählen zu den repressiven Kontrollinstrumenten, mit deren Hilfe das System eines unverfälschten Wettbewerbs auf Gemeinschaftsebene gewährleistet werden soll. Zur Wahrnehmung der ihr in diesem Bereich zugewiesenen Überwachungsaufgabe hat die Kommission die Möglichkeit, bei hinreichendem Tatverdacht bezüglich einer Zuwiderhandlung den Sachverhalt mittels Vor-Ort-Ermittlungen in Form der Nachprüfungen zu verifizieren. Der Umfang der Nachprüfungsbefugnisse war bereits Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Ausgangspunkt der Arbeit ist daher auch die im Jahr 1989 ergangene 'Hoechst'-Entscheidung des EuGH, in der sich dieser mit der Frage zu befassen hatte, ob der Kommission im Rahmen der Nachprüfungen des europäischen Wettbewerbsrechts auch ein Durchsuchungsrecht zusteht und ob sich der grundrechtliche Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung auch auf Geschäftsräume von Unternehmen bezieht. Der in der Entscheidung hergestellte sachliche Zusammenhang des Durchsuchungsrechts mit dem Umfang des auf Gemeinschaftsebene gewährten Grundrechtsschutzes zeigt die besondere Relevanz der Arbeit. Durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache 'Hoechst' konnte die Frage nach der Existenz eines Durchsuchungsrechts nicht abschließend geklärt werden. Dieser Umstand sowie die sich beständig fortentwickelnde Rechtsprechung des EGMR in diesem Bereich waren Anlaß für die Untersuchung. Zunächst heraus gearbeitet wird durch eine Analyse des Systems der Nachprüfungsbefugnisse, in welchen Fallkonstellationen sich die Frage nach der Existenz eines Durchsuchungsrechts stellt. Anschließend wird der Inhalt des 'Hoechst'-Urteils sowie die während des Verfahrens von den Beteiligten vertretenen Positionen zum Umfang der Nachprüfungsbefugnisse dargelegt. Der folgenden Auslegung der Befugnisnormen geht eine Untersuchung der europäischen und nationalen Rechtsquellen voran, bei der die wesentlichen gemeinsamen Merkmale eines Durchsuchungsrechts ermittelt werden. Bei der anschließenden Auslegung der einschlägigen Befugnisnormen ergibt sich, dass - unter Anwendung der zuvor ermittelten Kriterien - den Nachprüfungsvorschriften ein Durchsuchungsrecht nicht zu entnehmen ist. Angesichts dieses Ergebnisse werden Lösungsvorschläge de lege lata und de lege ferenda entwickelt, um dennoch die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Neuere Entwicklungen im Bereich des europäischen Grundrechtsschutz, das zuletzt ergangene EuGH-Urteil 'Roquette' und die geänderten Vorschriften der VO 1/2003 konnten an dieser Stelle mit in die Untersuchung einbezogen werden.

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2003

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