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Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in Deutschland

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Die Arbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, gemeinsam in einer Gesellschaft Dienstleistungen anzubieten. Im ersten Teil wird der Bedarf und die Zweckmäßigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit dieser Berufsgruppen analysiert, einschließlich der allgemeinen Berufspflichten und Überschneidungen ihrer Tätigkeitsfelder. Zwei praktische Beispiele, der Unternehmenskauf und die Insolvenzverwaltung, werden vorgestellt. Besonders wird auf die gesetzgeberische Entscheidung eingegangen, gemäß § 56 Abs. 1 InsO nur natürliche Personen als Insolvenzverwalter zuzulassen. Der zweite Teil beleuchtet die historische Entwicklung der Berufe von ihren Anfängen bis heute, insbesondere die rechtlichen Grundlagen für interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Einfluss der Rechtsprechung. Im dritten Teil werden die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten und berufsrechtlichen Grenzen dieser Zusammenarbeit untersucht, unter Berücksichtigung der Rechtsformen wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH und Aktiengesellschaft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Sternsozietät für Rechtsanwälte sowie den Anforderungen an Geschäftsanteile, Stimmrechte und die Anzahl der Geschäftsführer in einer Berufsgesellschaft.

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in Deutschland, Birgit Koch

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2004
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