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Der Tokioter Kriegsverbrecherprozeß und die japanische Rechtswissenschaft

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Der Tokioter Prozess (1946-1948) gegen die japanischen Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs hat im Vergleich zu den Nürnberger Prozessen wenig Beachtung gefunden, insbesondere in der Straf- und Völkerrechtswissenschaft. In Tokio lag der Schwerpunkt der Anklage auf „Verbrechen gegen den Frieden“, während es keine Verurteilungen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gab. Die politisch motivierte Entscheidung, den japanischen Kaiser nicht anzuklagen, führte zudem zu einer systematischen Ausblendung wesentlicher Aspekte des japanischen Kriegs- und Systemunrechts. Diese Arbeit beleuchtet erstmals die rechtlichen Probleme und historischen Hintergründe des Verfahrens sowie dessen Einfluss auf die Entwicklung des Völkerstrafrechts und analysiert die Reaktionen der japanischen Rechtswissenschaft auf den Prozess. Zudem wird der japanische Umgang mit vergangenem Unrecht im Kontext der heutigen Haltung Japans zum Völkerstrafrecht und zum Internationalen Strafgerichtshof betrachtet. Die Untersuchung zeigt, wie der Verzicht auf eine eigenständige Auseinandersetzung mit der Unrechtsvergangenheit langfristige juristische, gesellschaftliche und politische Auswirkungen haben kann. Der Autor wurde 2003 mit dem Akademiestipendium der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ausgezeichnet.

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Der Tokioter Kriegsverbrecherprozeß und die japanische Rechtswissenschaft, Philipp Osten

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2003
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