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Vom Bayerischen Kreistagsverband zum Verband der Bayerischen Bezirke

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Im Jahr 2003 bestehen die bayerischen Bezirke seit 175 Jahren. Am 15. August 1828 hatte sie der bayerische König Ludwig I. mit dem 'Gesetz, die Einführung der Landräthe betreffend' eingeführt. In enger Anlehnung an den französischen Generalrat (conseil général) können die Landräthe als Vorläufer der heutigen Bezirkstage gesehen werden. Mit den Wandlungen des 19. und 20. Jahrhunderts gingen die Bezirke die Stufen der rechtlichen Entfaltung der Selbstverwaltung in Bayern mit, bis sich die Notwendigkeit der Bildung eines bayerischen Kreistagsverbandes aufgrund des Selbstverwaltungsgesetzes von 1919 ergab. Es ist das Verdienst Bernhard Hagels, die Geschichte 'Vom Bayerischen Kreistagsverband zum Verband der bayerischen Bezirke' wissenschaftlich untersucht zu haben. Das Werk ist jedoch längst vergriffen. Deswegen ist es ein wichtiges Anliegen des Verbandes der bayerischen Bezirke, nicht nur das Buch als zweite Auflage nachdrucken zu lassen, sondern zugleich zum demnächst anstehenden Silberjubiläum dieses kommunalen Spitzenverbandes die Fortschreibung für die vergangenen 25 Jahre zu schildern. Die unglaubliche Zunahme der Aufgabenfülle der 3. kommunalen Ebene in Bayern, das Konsensbemühen mit den Verbänden der Gemeinden, Städte und Landkreise im Sinne des kommunalen Subsidiaritätsprinzips nach der bayerischen Verfassung und nicht zuletzt das im Jahre 2001 im Bayerischen Landtag geführte Hearing zur Bezirksreform verdienen eine zusammenfassende Würdigung in der neuen, fortgeschriebenen 2. Auflage dieses Buches

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