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Die Aussetzung von Verwaltungsverfahren
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Der Stillstand eines Verwaltungsverfahrens kann für den Bürger ein wesentlicher Einschnitt in seine Rechte sein. Schon deshalb muß der Stillstand auf bestimmte Anlässe oder Ereignisse beschränkt sein. In der Arbeit wird untersucht, wieviel Zeit der Verwaltungsbehörde grundsätzlich für ihre Entscheidung zur Verfügung steht und welche Arten des Stillstandes zu unterscheiden sind. Hauptthema ist das rechtliche „Anhalten“ des Verwaltungsverfahrens, also die Fälle, in denen die Behörde das Verfahren aussetzen oder ruhen lassen darf, kann oder sogar muß. Aufgezeigt werden dabei auch die Einflußmöglichkeiten des Bürgers auf den Fortgang des Verfahrens.
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2003
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