Flächenrecycling als Instrument kommunaler Umwelt- und Standortpolitik
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Die unvermindert anhaltende Inanspruchnahme von Freiraumflächen zur Bereitstellung von Siedlungsflächen zieht zahlreiche ökologische Probleme nach sich, während es – namentlich im Ruhrgebiet – eine Vielzahl altindustrieller Brachflächen gibt. In deren Wiedernutzung, dem sogenannten Flächenrecycling, kann zugleich eine ökologische und eine standortpolitische Chance liegen. Der hierbei zu beachtende Rechtsrahmen erstreckt sich auf weit verstreute, teilweise aufeinander bezogene Vorschriften im europäischen Recht, Verfassungsrecht und einfachen Recht. Innerhalb der verschiedenen denkbaren Maßnahmen des Flächenrecyclings kommt insbesondere der Einsatz städtebaurechtlicher Instrumente in Betracht. Mit der Verwirklichung des Flächenrecyclings erweitert und verändert sich nicht nur der Rechtsrahmen, in dem die gesamten Vorgaben des kommunalen stdem die gesamten Vorgaben des kommunalen städtebaulichen Handelns gebündelt sind, sondern es ist auch erforderlich, diese rechtlichen Instrumente zu bezeichnen, zu erläutern und systematisch zu entfalten.