Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung psychisch Kranker
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Die rechtliche Annäherung innerhalb der Europäischen Union wird in den kommenden Jahren auch psychiatrische Bereiche beeinflussen. Eine der spannenden Fragen wird dabei sein, wie die GeSetze zur Zwangsunterbringung und zur Zwangsbehandlung aneinander angeglichen werden, denn auch diese liegen in den Mitgliedsländern weit auseinander. So ist beispielsweise die Selbstgefährdung (Suizidalität) nicht in allen Länder ein Grund für Zwangseinlieferungen in eine Klinik, wie es in Deutschland gehandhabt wird. Diese EU-geförderte Studie analysiert die rechtlichen Bedingungen zu Zwangsunterbringung und -behandlung in den Mitgliedsländern. Sie bietet damit eine Grundlage für die anstehenden Klärungsprozesse. Darüber hinaus eröffnet sie Chancen für einen neuen fachlichen Einfluss auf die GeSetzgebung. Denn: »Die teilweise erheblichen geSetzlichen Unterschiede machen zudem deutlich, dass die Zwangsunterbringung immer noch mehr polizeirechtlichen Maßnahmen nahe steht. als dass sie als eine Form der psychiatrischen Krisenintervention aufgefasst wird.«