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In der Auseinandersetzung mit den Demokratisierungsforderungen nach dem Zweiten Vatikanum zeigt sich, dass demokratische Ordnungsprinzipien nicht ohne Weiteres auf die Kirche übertragen werden können, da dies zu einer Entfremdung der Kirche führen könnte. Eine Rückbesinnung auf die von der Kirche selbst entwickelten Formen und Strukturen der Synodalität bietet jedoch die Möglichkeit, diesen Anliegen in einer der Natur der Kirche entsprechenden Weise zu begegnen. Diese Arbeit untersucht die synodalen Rechtsinstitute, die der universalkirchliche Gesetzgeber für den Bereich der Diözese vorgesehen hat, und das sich darin abzeichnende Verständnis von Synodalität. Im Fokus stehen neben der Diözesansynode die verschiedenen diözesanen Räte, die den Bischof beratend unterstützen. Die Analyse des Codex Iuris Canonici von 1983 wird in Bezug auf relevante Bestimmungen mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 sowie den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und der nachkonziliaren Rechtsentwicklung verglichen. Synodalität auf diözesaner Ebene wird als spezifische und unverzichtbare Weise betrachtet, in der Bischof und Gläubige ihre jeweilige Verantwortung für die Kirche in einem strukturierten Zusammenwirken wahrnehmen.
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Synodalität auf Ebene der Diözese, Norbert Witsch
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- 2004
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