Die Reform des Frachtrechts
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Das ursprüngliche Transportrecht des Handelsgesetzbuches von 1897 unterschied im Rahmen des Beförderungsrechts lediglich zwischen der Personenbeförderung, der Beförderung von Gütern und zwischen den unterschiedlichen Beförderungsmitteln. Neben diesem allgemeinen Frachtrecht standen das Eisenbahnrecht, das Frachtrecht der Binnenschifffahrt und das Recht der Seefracht. Dieser Zustand führte zu einer unübersichtlichen Rechtszersplitterung, die durch die Schaffung des internationalen Einheitsrechts und der damit steigenden Anzahl von Verordnungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen noch verstärkt wurde: Diese unübersichtliche Lage wurde durch das »Transportrechtsreformgesetz« von 1998 beendet. Unangetastet durch die Reform blieb jedoch das dem HGB vorrangige internationale Einheitsrecht. Die Autorin stellt die Reform des Frachtrechts monographisch dar, zeigt Vor- und Nachteile gegenüber dem alten Rechtszustand und stellt das Thema der Harmonisierung mit dem internationalen Einheitsrecht in den Vordergrund.