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Das vorliegende Buch enthält neben den Texten des Außerstreitgesetzes und der Begleitgesetze sowie den Erläuternden Bemerkungen eine kommentierende Auseinandersetzung mit der Anwendung des neuen Außerstreitgesetzes samt Hinweisen zur Lösung vorherzusehender Probleme. Die wesentlichen Neuerungen sind eine Anpassung des Allgemeinen Teils an die Erfordernisse der EMRK, also eine Verbesserung des rechtlichen Gehörs in allen Verfahrensphasen, eine Erweiterung der Anleitungspflicht, die generelle Zulassung einer Rekursbeantwortung, die Verlagerung des Abstammungsverfahrens und des Erbrechtsfeststellungsverfahrens in das Außerstreitverfahren, die grundsätzliche Einführung einer Kostenersatzpflicht, die Ermöglichung des Ruhens, der Verfahrensunterbrechung und des Abänderungsverfahrens. Im Rechtsmittelverfahren ist bei auch amtswegig einzuleitenden Verfahren eine Abänderung zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers möglich.
Publikation
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Außerstreitgesetz 2003, Hans Langer
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2004
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- Titel
- Außerstreitgesetz 2003
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hans Langer
- Verlag
- NWV, Neuer Wiss. Verl.
- Verlag
- 2004
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 370830182X
- ISBN13
- 9783708301822
- Reihe
- Recht : Kommentar
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Das vorliegende Buch enthält neben den Texten des Außerstreitgesetzes und der Begleitgesetze sowie den Erläuternden Bemerkungen eine kommentierende Auseinandersetzung mit der Anwendung des neuen Außerstreitgesetzes samt Hinweisen zur Lösung vorherzusehender Probleme. Die wesentlichen Neuerungen sind eine Anpassung des Allgemeinen Teils an die Erfordernisse der EMRK, also eine Verbesserung des rechtlichen Gehörs in allen Verfahrensphasen, eine Erweiterung der Anleitungspflicht, die generelle Zulassung einer Rekursbeantwortung, die Verlagerung des Abstammungsverfahrens und des Erbrechtsfeststellungsverfahrens in das Außerstreitverfahren, die grundsätzliche Einführung einer Kostenersatzpflicht, die Ermöglichung des Ruhens, der Verfahrensunterbrechung und des Abänderungsverfahrens. Im Rechtsmittelverfahren ist bei auch amtswegig einzuleitenden Verfahren eine Abänderung zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers möglich.