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Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
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Als Reaktion auf die durch den Europäischen Gerichtshof erzwungene Anerkennung von Bereitschaftdiensten als Arbeitszeit ist zum 1.1.2004 ein geändertes Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Einigen positiven Veränderungen stehen aber auch eine ganze Reihe von Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen gegenüber. Zur Erläuterung der neuen Rechtslage hat ver. di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. eine Broschüre mit umfangreicher Materialsammlung auf CD-Rom herausgegeben.
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2004
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