Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht
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Das vom BAFA geführte Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von europäischem und nationalem Recht. Grundsätzlich gilt der Grundsatz vom Anwendungsvorrang. Aber auch dann, wenn nationales Recht zur Anwendung kommt, wird es durch gemeinschaftsrechtliche Grundsätze und Prinzipien beeinflusst. Ausgangspunkt der wissenschaftlichen Erörterungen waren Urteile des EuGH aus dem Jahre 1980, in denen erstmalig die grundsätzlich anerkannte Anwendung nationalen Verfahrensrechts unter den Vorbehalt gestellt wurde, sie dürfe nicht dazu führen, dass die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte praktisch unmöglich gemacht werde. Die vorliegende Untersuchung arbeitet auf der Grundlage des derzeitigen Standes der Dogmatik heraus, ob und gegebenenfalls wie sich das Verwaltungsverfahrensrecht im Anwendungsbereich der Dual-use-Verordnung einerseits und im Bereich des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung andererseits unterscheiden, ob also mit anderen Worten das Recht des Verwaltungsverfahrens in diesem Bereich einspurig oder zweispurig ist.