Die Rangfolgeregelungen für die Einspeisung von Fernsehprogrammen in analoge Kabelanlagen und ihre Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit
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Mit der enorm gestiegenen Verbreitung des Kabelfernsehens geht eine eminente Zunahme der in Europa verbreiteten Fernsehprogramme einher. Die Kapazitäten der Kabelnetze sind demgegenüber nicht in gleichem Umfang gestiegen, sodass die Kabelengpässe seit den neunziger Jahren Vergabeentscheidungen durch die Landesmedienanstalten hinsichtlich der begrenzten Kabelplätze unumgänglich machen. Diese sind für die Programmanbieter von erheblicher ökonomischer Bedeutung. Da die Ausstrahlung von Fernsehsendungen eine Dienstleistung gemäß Art. 50 EGV darstellt, müssen die deutschen Rangfolgeregelungen für die Belegung von Kabelplätzen aufgrund des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts in Einklang zu diesem stehen. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Rangfolgeregelungen zur Kabelbelegung die europarechtlichen Anforderungen infolge der Dienstleistungsfreiheit erfüllen. Im Anschluss wird ein eigener Lösungsansatz zur Rangfolgeregelung vorgestellt.