Die Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
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Gerichte und Behörden stehen täglich vor der Aufgabe, in Fällen der gleichzeitigen Verletzung mehrerer Verkehrsvorschriften oder der mehrfachen Verletzung derselben Verkehrsvorschrift durch eine Person Sanktionen zuzumessen. Die Entscheidung, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, hat für die betroffenen Kraftfahrer erhebliche Konsequenzen - z. B. wie viele Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Ziel dieses Werke ist es, für die gerichtliche und behördliche Praxis Empfehlungen zu erarbeiten. Dem dienen die vielen Beispielfälle, für die die Lösungen unmittelbar ausgearbeitet sind. Das Stichwortverzeichnis wird das Auffinden der richtigen Stelle dabei erleichtern. Die Broschüre richtet sich damit vor allem an Bußgeldbhörden, Richter und Rechtsanwälte.
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Die Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Frank Albrecht
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2004
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- Titel
- Die Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Frank Albrecht
- Verlag
- Verkehrs-Verl. Fischer
- Erscheinungsdatum
- 2004
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3878411944
- ISBN13
- 9783878411949
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Gerichte und Behörden stehen täglich vor der Aufgabe, in Fällen der gleichzeitigen Verletzung mehrerer Verkehrsvorschriften oder der mehrfachen Verletzung derselben Verkehrsvorschrift durch eine Person Sanktionen zuzumessen. Die Entscheidung, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, hat für die betroffenen Kraftfahrer erhebliche Konsequenzen - z. B. wie viele Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Ziel dieses Werke ist es, für die gerichtliche und behördliche Praxis Empfehlungen zu erarbeiten. Dem dienen die vielen Beispielfälle, für die die Lösungen unmittelbar ausgearbeitet sind. Das Stichwortverzeichnis wird das Auffinden der richtigen Stelle dabei erleichtern. Die Broschüre richtet sich damit vor allem an Bußgeldbhörden, Richter und Rechtsanwälte.