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Das Rechtsberatungsgesetz und die Scheidungsberatung der Jugendhilfe

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Nach § 17 SGB VIII haben Eltern bei Trennung oder Scheidung Anspruch auf Beratung durch die Jugendhilfe, um einvernehmliche Konzepte zur elterlichen Sorge zu entwickeln. Das Rechtsberatungsgesetz überträgt die Beratung in Rechtsangelegenheiten jedoch primär den Anwälten, was zu Konflikten für Mitarbeiter in der Trennungs- und Scheidungsberatung führen kann. Es gab bereits gerichtliche Unterlassungsansprüche gegen Beratungsstellen durch Anwälte oder Anwaltskammern. Die Arbeit analysiert die Grenzen der rechtlichen Fragestellungen, die von den Trägern der Jugendhilfe behandelt werden dürfen, und die möglichen Konsequenzen bei Überschreitung dieser Grenzen. Zudem werden Wege aufgezeigt, wie durch Kooperationen mit Anwälten das Beratungsangebot verbessert werden kann. Die Untersuchung belegt, dass freie, nichtkirchliche Träger der Jugendhilfe sich nur auf eine analoge Anwendung des § 3 RBerG berufen können, wenn es um Sorge- und Umgangsrechtsfragen geht. Abschließend wird ein Vorschlag zur Ergänzung dieser Norm durch den Gesetzgeber unterbreitet, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das Werk leistet einen Beitrag zur Reformdebatte um das Rechtsberatungsgesetz und dessen Aktualität. Es richtet sich an Fachleute im Spannungsfeld zwischen dem Rechtsberatungsgesetz und § 17 SGB VIII sowie an Interessierte an der Reformdiskussion.

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Das Rechtsberatungsgesetz und die Scheidungsberatung der Jugendhilfe, Sven Kerkhoff

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2004
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