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Der unbezifferte Klageantrag ist im Prozessalltag weit verbreitet, insbesondere bei Anträgen auf Schmerzensgeld und in anderen Fällen mit schwieriger Klagebewertung. Seine Zulässigkeit wird trotz der Herausforderungen, die er mit § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und anderen zivilprozessualen Instituten aufwirft, kaum in Frage gestellt. Dies ist besonders bemerkenswert, da der Gesetzgeber in § 92 Abs. 2 ZPO eine andere, sogar gegensätzliche Konzeption verfolgt. Die Akzeptanz des unbezifferten Antrags wird dadurch fragwürdiger. Die Rechtsprechung hat versucht, Probleme wie die Ermittlung einer Beschwer durch Größenordnungsangaben zu lösen, doch diese Judikatur war in den letzten Jahren erheblichen Schwankungen unterworfen. Sie hat nicht nur bestehende Probleme adressiert, sondern auch neue geschaffen. Der Autor analysiert die jüngsten Entwicklungen kritisch und prüft, ob die gegen die gesetzliche Regelung ergangene Rechtsprechung ihren ursprünglichen Zielen gerecht wird. Zudem wird untersucht, ob § 92 Abs. 2 ZPO die intendierte Bedeutung erlangt hat und ob die kostenrechtliche Lösung sachgerechte Ergebnisse liefert, die als Alternative zum unbezifferten Klageantrag dienen kann.
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Die Zulässigkeit des unbezifferten Klageantrags, Volker Menges
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- Erscheinungsdatum
- 2004
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