Umsatzsteuer und EU-Erweiterung 2004
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Die Europäische Union wird mit 1. Mai 2004 um zehn Länder erweitert, wobei Österreich an 4 dieser Staaten angrenzt. Dies bedeutet auch, dass sich heimische Unternehmen rechtzeitig auf die sich ändernden Verhältnisse - insbesondere im Umsatzsteuerrecht - einstellen müssen. Kompakt und in einer anwenderfreundlichen Darstellung wird dieses Thema in 3 Teilen veranschaulicht: A. Auswirkungen des EU-Beitritts der neuen Mitgliedstaaten auf österreichische Unternehmen Vom Export zur innergemeinschaftlichen Lieferung; Vom Import zum innergemeinschaftlichen Erwerb; Vom Touristenexport zum Versandhandel; Der neue Import für Unternehmer ohne UID in Österreich; Sonderfälle von Lieferungen in und aus den neuen Mitgliedstaaten; Dienstleistungen B. Die neuen Beitrittsländer - Länderübersicht (tabellarischer Aufbau) Steuersätze; Liefer- und Erwerbsschwellen; Vorsteuerstattungsverfahren; Rechnungskriterien etc C. Checkliste - organisatorische Maßnahmen Ein MUSS für jeden Unternehmer mit Geschäftsbeziehungen in die neuen Beitrittsländer!