Öffentliche Interessen im Abfallrecht
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Der Rechtsbegriff der „öffentlichen Interessen“ spielt in verschiedenen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eine zentrale Rolle. In § 13 steuert er die Reichweite der kommunalen Überlassungspflichten, in den §§ 16ff. die Möglichkeiten der Beleihung Privater mit der Wahrnehmung von Entsorgungsaufgaben. Bei der erforderlichen Norminterpretation geht es im Kern um den heutigen Stellenwert der kommunalen Abfallentsorgung im Gesamtsystem des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Umfassend wird erörtert, inwieweit abfallwirtschaftliche Belange der Kommunen normativen Schutz in Anspruch nehmen können. Dabei kommen unweigerlich auch die grundsätzlicheren Diskussionen um Privatisierung und Daseinsvorsorge auf nationaler wie auf europäischer Ebene mit ins Spiel. Die Wandlungen und Interessenkonflikte, die die Abfallentsorgung als tradiertes Element öffentlicher Daseinsvorsorge heute prägen, bilden sich auch bei der Interpretation des Rechtsbegriffs der „öffentlichen Interessen“ ab. Die vorliegende Arbeit bemüht sich dabei um eine umfassende Darstellung des Meinungsspektrums, bezieht aber auch selbst Stellung. Sie begreift sich als Beitrag zu einer noch längst nicht abgeschlossenen Diskussion.