Harmonisierung des Verbraucherrechts in Europa
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Die Arbeit geht der Frage nach, ob das mit den EG-Richtlinien auf dem Gebiet des Verbraucherrechts verfolgte Ziel der Rechtsangleichung in Europa erreicht wird. Die Abhandlung beschränkt sich zugunsten einer ins Detail gehenden Untersuchung exemplarisch auf das Beispiel des Widerrufsrechts der Haustürgeschäfte-, der Timesharing- und der Fernabsatzrichtlinie. Dem Verfasser gelingt eine übersichtliche, detaillierte und umfassende Darstellung der verschiedenen Aspekte des Widerrufsrechts, insbesondere der Widerrufsbelehrung, der Regelung der Fristen, der Ausübung des Widerrufsrechts und der Auswirkungen auf den Verbrauchervertrag sowie der Rechtsfolgen des Widerrufs. Im Rahmen der Auslegung räumt die Untersuchung neben teleologischen auch historischen und systematischen Überlegungen breiten Raum ein und legt eine Reihe bislang nicht beachteter Regelungsinhalte der Richtlinien offen. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt bei den Rechtsfolgen des Widerrufs. Die Arbeit zeigt, daß alle drei untersuchten Richtlinien diesbezüglich ein hohes Verbraucherschutzniveau anstreben. Im folgenden beschäftigt sich die Untersuchung mit der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im Rahmen der Schuldrechtsreform in den §§ 355 ff. BGB. Sie deckt dabei eine Vielzahl von Umsetzungsdefiziten auf. In methodischer Hinsicht setzt sich das Werk intensiv mit Fragen des Verhältnisses von Richtlinie und angeglichenem nationalen Recht auseinander und lotet die Voraussetzungen und Grenzen der richtlinienkonformen Interpretation des deutschen Rechts aus. Wo eine solche Korrektur nicht möglich ist, enthält die Arbeit überzeugende Vorschläge für eine Neufassung des Gesetzestextes. Der letzte Hauptteil der Arbeit widmet sich anhand ausgesuchter Regelungsbereiche der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im französischen Code de la consommation. Dem Verfasser gelingt es, die teilweise komplizierten Regelungen des französischen Rechts verständlich darzustellen und auch hier auf Umsetzungsdefizite hinzuweisen. Es zeigt sich, daß dem französischen Gesetzgeber die Verwirklichung des vorgegebenen Verbraucherschutzniveaus in weiten Teilen sehr viel besser gelingt als im deutschen Recht. Der Vergleich der Regelungen des Widerrufsrechts im Code de la consommation und im BGB legt nahe, daß die europäischen Richtlinien das Ziel der Rechtsangleichung und die mit ihr verfolgten Zwecke allenfalls im Ansatz verwirklichen. Die Herstellung des Binnenmarktes erscheint bei dieser Umsetzungspraxis nicht erreichbar, und es stellt sich die Frage, ob die Harmonisierung europäischen Privatrechts mittels des Instruments der Richtlinie überhaupt Erfolg verspricht.