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Das Insolvenzarbeitsrecht - ein Weg aus der Krise?

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Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft schleppend, innerhalb der Europäischen Union gehört Deutschland zu den Ländern mit den geringsten Wachstumsraten. Auch für den Arbeitsmarkt ist keine Besserung in Sicht - im Gegenteil. Die Arbeitslosenzahl von gegenwärtig rund 4,5 Millionen wird in absehbarer Zeit wegen der Konjunkturkrise nicht wesentlich sinken. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für eine verbesserte Vermittlung der Arbeitslosen wurden zahlreiche Vorschläge unterbreitet. Insbesondere die Hartz-Kommission hat ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Arbeitslosenzahlen zu senken. Anknüpfungspunkt ist hier überwiegend die Vermittlung der Arbeitslosen an Unternehmen, die wirtschaftlich erfolgreich sind und deshalb neue Stellen zu besetzen haben. Daneben ist das Augenmerk allerdings auch auf Unternehmen zu richten, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden und bei denen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bevorsteht. Hier ergibt sich gegebenenfalls die Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren und einen Teil der Beschäftigten vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. Für eine derartige Arbeitsplatzsicherung bedarf es besonderer arbeitsrechtlicher Regeln in der Insolvenzordnung. An der grundsätzlichen Anwendung des Arbeitsrechts hält die Insolvenzordnung zwar fest, sie sieht aber in den §§ 113 bis 128 InsO eine Reihe von Sondervorschriften vor, die den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung tragen sollen. Das Insolvenzarbeitsrecht ist Gegenstand dieser Untersuchung, die auf einen Vortrag an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zurückgeht.

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2004

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