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Die Arbeit zielt darauf ab, die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Behörde des Generalbundesanwalts zu analysieren, orientiert an den Grundsätzen der Gewaltenteilung und dem Bundesstaatsprinzip. Es wird untersucht, ob die Abhängigkeit des Generalbundesanwalts von der Bundesregierung durch das Grundgesetz für Exekutivorgane vorgegeben ist und inwieweit Reformen, wie die Einschränkung oder Abschaffung des Weisungsrechts, verfassungsrechtlich zulässig sind. Zudem wird die umstrittene Frage behandelt, ob die Staatsanwaltschaft der Exekutive oder der Judikative zuzuordnen ist. Die Arbeit beleuchtet auch die Verankerung der staatsanwaltlichen Kompetenz des Bundes im Grundgesetz, was sie zur ersten umfassenden Untersuchung der Bundeskompetenz im Bereich der Staatsanwaltschaft macht. Art. 96 Abs. 5 GG legt fest, in welchem Bereich die Bundesanwaltschaft erstinstanzlich tätig werden darf, während die Länderstaatsanwaltschaften ebenfalls zuständig sind. Es wird aufgezeigt, dass die Zuständigkeitsregeln des Gerichtsverfassungsrechts die verfassungsrechtlich vorgegebene Kompetenz überschreiten. Um Verfassungswidrigkeit dieser Normen zu vermeiden, ist eine verfassungskonforme Auslegung erforderlich, wobei der grundgesetzliche Staatsschutzbegriff als Maßstab dient.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Gunnar Formann
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- 2004
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