Rechtliche Voraussetzungen für die materielle Privatisierung kommunaler Sparkassen
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Seit vielen Jahren wird über die Privatisierung kommunaler Sparkassen diskutiert. Mit dem absehbaren Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hat diese Diskussion nun eine neue Qualität erhalten. Es stellt sich die Frage, ob kommunale Sparkassen unter Wahrung ihrer sparkassenspezifischen Kennzeichen vollständig in die private Sphäre entlassen werden können. Das gilt insbesondere für die Aufgabenstellung des öffentlichen Auftrages. Ziel der Arbeit war es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche materielle Privatisierung aufzuzeigen. Als private Organisationsform wurde dabei die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft berücksichtigt. Das Ergebnis legt nahe, dass kommunale Sparkassen und Kreditgenossenschaften zukünftig zueinander finden.