Die medienübergreifende Verwertung von Werktiteln
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Mit der »medienübergreifenden Verwertung« von Werktiteln wird folgendes Phänomen beschrieben: Der Titel eines Werkes, beispielsweise eines Kinofilms, wird für andere Werke, Waren oder Dienstleistungen benutzt, die das Originalwerk ganz oder in Teilen übernehmen, um das Image des eingeführten Werkes auf diese neuen Produkte zu übertragen – eine Art der Vermarktung, die man auch unter dem etwas unbestimmten Begriff »Merchandising« kennt. Die Praxis dieser Art der Vermarktung wird maßgeblich durch die Vergabe von Lizenzen bestimmt. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Lizenzvergabe sind mangels gesetzlicher Regelung jedoch von extremen Unsicherheiten geprägt. Die Normen zu Lizenzen im MarkenG von 1995 beziehen sich ausschließlich auf Marken, nicht aber auf Werktitel. Rechtsprechung und Literatur behandeln die Thematik nur in kleinen Ausschnitten. Vor diesem Hintergrund möchte die Arbeit einen Beitrag zur Klärung der Rechtslage im Hinblick auf das Recht am Werktitel als Gegenstand des Rechtsverkehrs leisten und zeigt dazu praxisorientiert Lösungswege unter Beachtung der werktitelspezifischen Besonderheiten auf.