Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit
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Das deutsche Kriminalrecht zeichnet sich im internationalen Vergleich durch ein besonders differenziertes System individualpräventiv ausgerichteter Maßregeln aus. Maßregeln sollen die Palette der Strafen dort ergänzen, wo Gründe der Individualprävention dies erfordern. Trotz dieser ergänzenden Funktion geraten sie immer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit, etwa in kriminalpolitischen Debatten über „gefährliche“ Straftäter. Ziel der strafrechtlich und kriminologisch angelegten Untersuchung ist es, einen Beitrag zur Systematisierung dieser Sanktionsform zu leisten. Die allgemeinen Grundsätze, die dazu herangezogen werden, sind die Grundsätze der Gefährlichkeit und der Verhältnismäßigkeit. Die Maßregeln, die im einzelnen betrachtet werden, sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), also die drei Sanktionen des Maßregelrechts, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind. Der Autor konzentriert sich auf die Anordnungsvoraussetzungen dieser drei Maßregeln, wobei die Gesichtspunkte ihrer Vollstreckung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit in die Darstellung einbezogen werden.