Parol evidence rule und merger clauses im internationalen Einheitsrecht
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Die Arbeit befaßt sich mit der hochgradig praxisrelevanten Frage im internationalen Rechtsverkehr, wann der Nachweis einer nicht im schriftlichen Vertrag enthaltenen mündlichen Nebenabrede vor Gericht zulässig ist. Im anglo-amerikanischen Recht verbietet die parol evidence rule grundsätzlich den Nachweis derartiger Nebenabreden und kann damit einschneidende, dem kontinentaleuropäischen Juristen meist unbekannte Folgen haben. In der anglo-amerikanischen Vertragspraxis werden häufig sogenannte merger clauses oder entire agreement clauses (Vollständigkeitsklauseln) verwendet, um die Vollständigkeit und Endgültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung bereits im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen klarzustellen. Nach einer ausführlichen rechtsvergleichenden Untersuchung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Rechtslage zur Behandlung von Nebenabreden und Vollständigkeitsklauseln folgt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Frage, ob die parol evidence rule mit dem Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG), den UNIDROIT Principles und den European Principles vereinbar ist und welche Bedeutung merger clauses im internationalen Einheitsrecht zugemessen werden sollte.